Presse-Info des Kreises Segeberg aus aktuellem Anlass:
Ostern steht vor der Tür, weswegen die Abfallbehörde, die untere Naturschutzbehörde und die Kooperative Regionalleitstelle West darauf hinweisen, unter welchen Bedingungen Osterfeuer durchgeführt werden können.
Um ein Osterfeuer handelt es sich nur, wenn es
- am Osterwochenende stattfindet und
- es einen gesellschaftlichen Rahmen hat.
Brauchtumsfeuer, zu denen Osterfeuer gehören, fallen nicht unter die Pflanzenabfallverordnung, die sogenannte Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen. Für sie gelten daher die örtlichen Regelungen der Kommunen. Allerdings dürfen Osterfeuer nicht dazu genutzt werden, Pflanzenmaterial aller Art oder andere Abfälle zu verbrennen. Verboten sind beispielsweise lackiertes Holz, Pappen und Kartonagen. Vielmehr sollten trockenes Feuerholz sowie trockene Zweige und Äste zum Einsatz kommen.
Überdies sind weitere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, insbesondere zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie von Nachbargebäuden. Innerhalb von Naturschutzgebieten und den Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten sind Osterfeuer und die dazugehörenden Veranstaltungen verboten. Nicht erlaubt sind sie zudem in der Nähe von Reetdachhäusern, im Wald, im Moor sowie auf Heideflächen.
Osterfeuer-Haufen sind ein ideales Versteck für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel, Vögel und viele andere Artengruppen. Gerade bei frühzeitig aufgeschichteten Osterfeuer-Haufen können sich unter Umständen bereits Vögel zum Nisten eingefunden haben. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen noch einmal vorsichtig umgeschichtet werden. Zugleich können dabei ungeeignete Stoffe aussortiert werden.
Vor allem bei gemeindlichen Osterfeuern muss darauf geachtet werden, dass ein Osterfeuer nicht zu groß wird, um es noch kontrollieren zu können. Eventuell sind zwei oder drei kleinere Feuer eine bessere Alternative.
Feuchtes Holz oder ganz frisch geschnittenes Holz sollte nicht verbrannt werden, da es zu starker Rauchentwicklung führt. Diese kann für Menschen und Tiere schädlich sein und unter anderem zu einer Beeinträchtigung der Atemwege führen. Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten: Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Personen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet werden. Bei starkem Wind muss das Feuer sofort gelöscht werden. Es muss zudem stets beaufsichtigt sein und einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) sollten für alle Fälle in der Nähe bereitstehen.
Die Kooperative Regionalleitstelle West weist darauf hin, dass der Notruf 112 keine Veranstaltungshotline ist und dass die Leitstelle keine Anmeldungen für Osterfeuer entgegennimmt. In den vergangenen Jahren seien vermehrt telefonische Anfragen zu Osterfeuerveranstaltungen eingegangen. „Viele Anrufer*innen wollten ihre privaten Osterfeuer anmelden. Wir bitten alle, die ein privates Osterfeuer veranstalten wollen, sich vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu informieren und nicht die Leitstelle anzurufen„, erläutert der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle West, Stephan Bandlow. Wer die 112 anruft, wählt eine Notrufnummer. „Dies kann dazu führen, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befinden, nur verzögert bearbeitet werden können und dadurch Hilfeleistungen verspätet bereitgestellt werden können“, weist Bandlow auf die Gefahren des Missbrauchs der Notrufnummer hin.
Bei allen Veranstaltungen müssen die dann gegebenenfalls noch geltenden Corona-Regelungen beachtet werden.